Page 48 - InsiderKrefeld Ausgabe 03_03
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Ohne Pläne geht nichts; Baufortschritte werden vor Ort mit den eingereichten Planunterlagen abgeglichen.
der Bauarbeiten werden Leerrohre für die Versorgung mit Strom, Wasser, Glasfaser, Beleuchtung etc. eingezogen. Darüber hinaus werden die Rohre für die Ableitung von Schmutz- und/oder Regenwasser verlegt. (Bei Ansiedlung beantragen die Unternehmen dann den „Hausanschluss“
an die vorbereiteten Leitungsnetze.) Jetzt kann die befahrbare, asphaltierte Baustraße hergerichtet werden. Die Schlussdecke folgt erst, wenn das Gebiet zu etwa 80 Prozent bebaut ist. Dann werden auch Grünflächen angelegt, Bäume gepflanzt, Straßenbe- leuchtungen installiert sowie Zufahrten
und Gehwege erstellt. Damit ist die Arbeit des Teams der GGK aber noch lange nicht vorbei, vielmehr nimmt sie jetzt zusätzliche Fahrt auf: Schließlich verantwortet die Grundstücksgesellschaft das fortlaufende „Facility Management“ im Gewerbegebiet. Und dieses ist vielfältig, reicht es doch
von der Straßeninstandhaltung bis hin zur Schädlingsbekämpfung. Dafür müssen
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immer wieder Ausschreibungen erfolgen, Fachdienstleister beauftragt und die Aus- führungen überwacht werden. Auch diese Aufwendungen trägt die GGK, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die öffentlichen Flächen in die Verantwortung der Stadt Kre- feld übertragen werden.
Sind die grundlegenden Arbeiten ab- geschlossen, wird die Vermarktung vor- bereitet. Auf Basis von Marktanalysen, örtlichen Gegebenheiten und Gesprächen mit Kaufinteressenten werden für die ver- schiedenen Abschnitte des Gewerbegebiets Grundstücksgrößen festgelegt und von einem Vermessungsbüro als Verkaufsgrund- stücke parzelliert. Die Daten des daraus resultierenden Parzellierungsplans werden abschließend in Kataster und Grundbuch übernommen. Jede Parzelle erhält eine Flurstücksnummer, die in Verbindung mit Gemarkung und Flurbezeichnung eine geografische Adresse ergibt, zum Beispiel
Gemarkung Fischeln, Flur 27, Flurstück 283. Diese Bezeichnungen wiederum sind grund- legend für die Ausarbeitung von Kaufverträ- gen und Bauanträgen.
Für die Vertriebsgespräche werden Exposés angefertigt, die neben der konkreten Lage in Bildern und Plänen auch die Informatio- nen zur zulässigen Größe und Höhe des künftigen Baukörpers sowie den sonstigen B-Plan-Vorgaben bereitstellen.
Bei den darauf aufbauenden Gesprächen über das unternehmensseitig geplante Vorhaben werden Interessenten umfassend über Nutzungsausschlüsse, notwendige Grün- und Stellplatzanteile, Photovoltaik- Vorgaben, die Frist zur Bebauungsverpflich- tung und weitere Kaufvertragsbedingungen informiert. Zudem gleicht die GGK die Flächenanfragen mit den städtischen Ver- marktungszielen hinsichtlich der vor Ort geplanten Arbeitsplatzzahlen ab. Kaufinte-